
Das betriebliche Mobilitätsmanagement (BMM) gehört unbestritten zu den Maßnahmen, die nicht nur ein sichtbares Zeichen für Nachhaltigkeit und Klimaschutz setzen, sondern auch zu einer starken Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit führen. Mit einem Fokus auf die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs wird zusätzlich die Gesundheit der Mitarbeitenden gefördert, was sich an geringen Krankenständen und höheren Produktivität messen lässt.
Ab sofort können KMU im Rahmen des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) wieder Förderanträge in den bestehenden Förderaufrufen „Initialförderung“ und „Breitenförderung“ stellen. Die Fördermittel sind für die Umsetzung von Vorhaben im Jahr 2027 vorgesehen. Der Förderantrag muss bis zum 31.12.2026, 23:59 Uhr beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eingereicht werden.
Initialförderung – Qualifizierte Erstberatung für Mobilitätskonzepte
Die Initialförderung richtet sich an KMU, die bislang keine oder nur geringe Erfahrungen im Mobilitätsmanagement haben. Gefördert wird eine umfassende Erstberatung, bestehend aus einer Bestandsaufnahme und der Entwicklung eines maßgeschneiderten, nachhaltigen Mobilitätskonzepts. Ziel ist es, Unternehmen den Einstieg in das Betriebliche Mobilitätsmanagement zu erleichtern und eine solide Grundlage für weiterführende Maßnahmen zu schaffen. Die Beratungsleistungen werden ausschließlich durch akkreditierte Mobilitätsberaterinnen und -berater erbracht, die im Beratungspool der Initiative „mobil gewinnt“ gelistet sind.
Breitenförderung – Umsetzung von Standardmaßnahmen
Die Breitenförderung richtet sich an KMU, die konkrete Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements auf Grundlage eines bereits vorliegenden Mobilitätskonzepts umsetzen möchten. Gefördert werden unter anderem der Kauf von Lastenfahrrädern und Lasten-Pedelecs, Radabstellanlagen, Duschen und Umkleiden, Ladesäulen, den Kauf von E-Fahrzeugen und E-Rollern, Mobilitätsaktionstage, die dienstliche Nutzung von Carsharing und Mietangeboten sowie App- und Software-Lösungen. Voraussetzung für die Breitenförderung ist, dass die beantragten Maßnahmen aus einem Mobilitätskonzept hervorgehen. So kann beispielsweise ein Mobilitätskonzept die verstärkte Nutzung von Lasten-Pedelecs anstelle von Pkw vorsehen. Mit der Förderung soll eine breite Wirkung in der Unternehmenslandschaft erreicht und langfristige Veränderungen im Mobilitätsverhalten angestoßen werden. Die förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Merkblatt zum Schwerpunkt Breitenförderung.
Alle Informationen rund um die Förderaufrufe sowie begleitende Hinweise zum Förderprogramm und zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement finden Sie auf der Internetseite der Initiative „mobil gewinnt“ unter:
www.mobil-gewinnt.de/Initialfoerderung
www.mobil-gewinnt.de/Breitenfoerderung
Internetseite des Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Zusammengefasst
Ab sofort können KMU wieder Förderanträge beim BMV für eine Initialberatung oder die Umsetzung konkreter Maßnahmen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement stellen. Die Einreichungsfrist endet am 31.12.2026 um 23:59 Uhr.
ewko ist als Beratungsunternehmen akkreditiert und unterstützt KMU unkompliziert im Antragsverfahren und im späteren Projekt.
